Kanal­dicht­heits­prüfung

Wir überprüfen die Abwasserkanäle von Grundstücken in Wasserschutzgebieten.

Ein Wasserglas wird am Wasserhahn befüllt
Bild: Grohe
Nicht Kür sondern Pflicht: die Kanaldichtheitsprüfung

Nicht Kür sondern Pflicht: die Kanaldichtheitsprüfung

Daran kommt heute kein Eigentümer mit einer Immobilie im Wasserschutzgebiet vorbei: Nach der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen aus dem Jahr 2013 müssen die Abwasserkanäle von Grundstücken in Wasserschutzgebieten überprüft werden. Wir sind beim Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz als Sachkundige registriert und dürfen die Prüfung für Sie vornehmen.

Die Überprüfung ist allerdings nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie liegt auch im Interesse der Eigentümer:

  • Sie vermeiden Nässeschäden und können aufwendige Reparaturen bei einer frühzeitigen Prüfung vermeiden
  • Die Immobilie erfährt keinen Wertverlust durch unentdeckte Schäden

Interesse an einem Angebot?

Unser Einsatzgebiet erstreckt sich von Mönchengladbach über Erkelenz und Viersen bis Düsseldorf und darüber hinaus.

Rufen Sie uns unter 0 21 66 / 95 82 05 gerne an.

Kontaktdaten

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Landtag NRW hat am 17.10.2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser -SüwVO Abw NRW 2013) verabschiedet.

Die SüwVO Abw NRW 2013 besteht aus drei Teilen und 5 Anlagen. Im Teil 2 der Rechtsverordnung werden sämtliche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wie z. B. Fristen, Prüfmethoden, Prüfbescheinigungen geregelt.

Wesentliche Inhalte des zweiten Teils der Rechtsverordnung sind:

  • Prüfpflicht nur für Abwasserleitungen, die dem Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser (Mischwasser) dienen.
  • DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610 gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT) und werden verbindlich zur Anwendung vorgeschrieben, solange die Verordnung keine abweichenden Regelungen trifft.
  • Abwasserleitungen von Neubauten oder Leitungen nach einer wesentlich Änderung (> 50% gemäß DIN 1986 Teil 30) sind, unabhängig von ihrer Lage innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes auf Dichtheit zu prüfen.
  • In Wasserschutzgebieten ist die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind bis zum 31.12.2015 durchzuführen.
  • Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
  • Für Wasserschutzgebiete, die nach Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung durch Wasserschutzgebiets-Rechtsverordnung festgelegt werden, gilt, dass erstmals innerhalb von 7 Jahren die Prüfung durchzuführen ist.
  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses industrielle oder gewerbliche Abwasser Anforderungen in den Anhängen der Abwasser-Verordnung des Bundes festgelegt sind.
  • Die Wiederholungsprüfung wird für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, abweichend von den Regelungen in der DIN 1986 Teil 30 auf 30 Jahre festgelegt.
  • Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es keine landesrechtlich vorgegebene Prüffrist.
  • Es gibt eine verbindliche Vorgabe der Musterdichtheitsbescheinigung mit Anlagen.
  • Private Abwasserleitungen dürfen nach wie vor nur durch anerkannte Sachkundige geprüft werden. Das LANUV führt eine landesweite Liste der zugelassenen Sachkundigen.
  • Die Sanierungsfristen ergeben sich aus den Schadensklassen, die der Sachkundige in der Prüfbescheinigung angibt. Bei Schadensklasse A (große Schäden) ist grundsätzlich kurzfristig zu sanieren, bei Schadensklasse B (mittelgroße Schäden) in einem Zeitraum von 10 Jahren, bei Schadensklasse C (Bagatellschäden) ist keine Sanierung erforderlich. Hier ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung der Schaden neu zu begutachten.

Quelle: Innung SHK Mönchengladbach und NEW AG

Wer darf prüfen?

Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die beim Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz registriert sind. Natürlich haben wir uns für Sie geschult und registrieren lassen, so dass wir alle im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung anfallenden Arbeiten für Sie erledigen können.

Was kostet eine Kanaldichtheitsprüfung?

Damit es für Sie einfach und nachvollziehbar bleibt, berechnen wir unser Prüffahrzeug inkl. aller benötigten Maschinen und Geräte den Sachkundigen und einen Helfer pro Stunde mit 145,00 € + MwSt = 172,55 € inkl. MwSt. Die Erstellung der Prüfbescheinigung und Bearbeitung der DVD pauschal mit 54,62 € + MwSt = 65,- € inkl. MwSt.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Wenn alle Leitungen gut zugänglich sind, alle Absperr- Ablauf- und Prüfstellen den aktuellen Vorschriften entsprechen und funktionstüchtig sind, dauert eine Prüfung in einem normalen kleinen Einfamilienhaus ca. vier bis sechs Sunden. In einem mittleren Einfamilienhaus ca. sechs bis acht Stunden. In größeren Objekten kann die Prüfung auch mehrere Tage dauern.

Liegt mein Grundstück im Wasserschutzgebiet?

Die meisten Städte haben Listen der jeweiligen Straßen im Wasserschutzgebiet zusammengestellt. Auch die Stadt Mönchengladbach stellt Informationen auf ihrere Webseite zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen während unserer Geschäftszeiten unter 0 21 66 / 95 82 05.

Unser Tipp

Sie sind zeitlich flexibel? Dann melden Sie sich jetzt verbindlich bei uns an. Wir sammeln Termine in Ihrer Nähe und geben Ihnen einen Termin bekannt. Dafür schenken wir Ihnen die Anfahrtskosten!

Sie möchten noch mehr Kosten sparen? Dann können Sie einen Teil der Arbeit selbst erledigen. Laden Sie hierzu unsere Checkliste herunter und füllen Sie diese vollständig aus. Halten Sie die Checkliste mit den Plänen bereit, wenn unsere Monteure zu Ihnen kommen.

Checkliste PDF
 
 
Sollte bei der Überprüfung Ihrer Abwasserleitung ein Defekt festgestellt werden stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für die Reparatur oder Sanierung zur Verfügung. Egal ob eine partielle Reparatur mit einem Kurzliner oder auch in offener Bauweise sind wir hier ihr richtiger Ansprechpartner.